Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?

17.07.2023 07:39
#1 Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
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Mitglied

Folgender Hintergrund:

Wir haben einen User, der immer haarscharf an der braunen Hetze entlangschrammt. Er weiß genau, wie weit er gehen darf, damit nichts seitens der Admins passiert.

Leider tut es dem Forum nicht gut und wir hatten tatsächlich schon Abgänge deswegen.

Daher nun meine Frage:
Ist es rechtlich abgesichert/haltbar, dem User mittels „Hausrecht“ das Forum zu verbieten, sprich: ihn löschen? Oder geht das nicht, wenn eben nichts Schlimmes vorgefallen ist?
Wie würde man eine Neuanmeldung verhindern?

Oder wie kann man das sonst noch elegant lösen?

Danke


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17.07.2023 09:42
#2 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
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Mitglied

Schau mal diese Wortmeldung von Ingmar

Zitat von Ingmar im Beitrag Hausrecht
Du bist Administrator in deinem Forum. Du kannst selbst entscheiden, wen du in deinem Forum haben möchtest und wen nicht. Du bist dazu niemandem eine Erklärung schuldig.
Dass Einzige, was deine (Ex-)Mitglieder von dir nach einem Rauswurf verlangen können ist die Löschung der persönlichen Daten, die zu diesem Mitglied gespeichert sind.


Wirklich verhindern kannst Du Neuanmeldungen nicht, jedenfalls nicht über die Möglichkeiten der Blacklist in Admin>Einstellungen>Sicherheit.
Da gibt's zu viele Hintertürchen.

Ich weiß nicht, wie ihr das handhabt, bei uns werden neue Registrierungen von Admins manuell freigeschaltet.
Eventuell können neue Mitglieder zunächst in eine Gruppe mit eingeschränkten Rechten gesetzt werden, quasi "unter besondere Beobachtung".

MfG Franz-Jupp

____________________________________________________________
es grüßt Franz-Jupp

https://www.zur-blende.de/
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17.07.2023 09:45
avatar  Rika1
#3 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
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Der Admin hat das volle Recht zu entscheiden, wer in seinem Forum Mitglied sein darf und wer nicht.
Ich würde dem Mitglied mitteilen, das wegen seinen "braunen oder fast braunen" Beiträgen bereits Mitglieder das Forum verlassen haben und das somit untragbar ist, darum wird er gelöscht. Fertig.
Dagegen kann der garnix tun.
Neuanmeldung: Sowieso nur durch manuelle Freischaltung Neue rein lassen. Da hast Du die Möglichkeit immerhin durch die IP festzustellen ob der Neue aus der selben Stadt kommt wie der Gelöschte. Dann sicherheitshalber nicht frei schalten. Hier kannst Du zum Beispiel jede IP checken: https://nordvpn.com/de/ip-lookup/
Ist keine 100%ige Sicherheit, aber recht aufschlußreich.
So würde ich das machen.

Viele Grüsse, Rika

https://seniorenforum50plus.de

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17.07.2023 10:05 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2023 10:20)
avatar  creator
#4 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
cr
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Zitat von Rika1 im Beitrag #3
Da hast Du die Möglichkeit immerhin durch die IP festzustellen ob der Neue aus der selben Stadt kommt wie der Gelöschte. Dann sicherheitshalber nicht frei schalten.

Bei einer Großstadt wie Berlin gibt es dann womöglich über 3 Millionen potentielle neue Mitglieder, die wegen einem Mitglied nicht ins Forum kommen.


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17.07.2023 11:06 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2023 11:07)
avatar  River
#5 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
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Zitat von ConniFaehre im Beitrag #1
wir hatten tatsächlich schon Abgänge deswegen


Ich denke, dann war es für manchen doch zu rechts angesiedelt und du bist mit deiner Meinung nicht allein. Eigentlich entscheidest du, wo für dich die Grenze ist. Das sollte genügen.

Zitat von ConniFaehre im Beitrag #1
Ist es rechtlich abgesichert/haltbar, dem User mittels „Hausrecht“ das Forum zu verbieten, sprich: ihn löschen?


Ich hab noch nie gehört, dass ein User ein Recht auf Mitgliedschaft in einem Forum besitzt. Andersrum hast du das volle Recht an deinem Forum. Deshalb hätte ich keine Bedenken, den User zu löschen.

Wegen Neuanmeldung: Einfach wieder löschen, wenn die Inhalte nicht passen. Wenn der User sich neu anmeldet und sein Verhalten angepasst ist, kann er ja bleiben.

Viele Grüße
River

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+++Ich will Computercrack werden! XD+++

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17.07.2023 18:03
#6 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
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Das hat sich jetzt schneller aufgeschaukelt als gedacht - wir hätten erstmal eine Sperre ausgesprochen, aber dann kam das eine zum anderen und ein "dramatischer Abgang" ala "dann löscht mich doch!" wurde ausgesprochen und dem Wunsch dann sehr gerne und schnell entsprochen.

Puh.
Das brauchen wir so schnell auch nicht mehr.

Allerdings war einer der Mods so schnell, dass wir ID/Mailadresse nicht vorher sichern konnten ... so für den Fall der Fälle wäre das schon hilfreich gewesen zu wissen.


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17.07.2023 18:10 (zuletzt bearbeitet: 17.07.2023 18:12)
#7 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
ol
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Hi @ConniFaehre

bei uns steht in den Forenregeln-

Zitat
Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Forum. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Betreibers. Der Foren-Nutzungsvertrag kann beidseitig jederzeit und fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.


Auch wenn ihr das nicht so stehen habt, ich würde diesen Nutzer ohne Erklärung bzw. Begründung ihm gegenüber schichtweg löschen. Sollten im Forum Fragen dazu kommen, kann man das mit "zu extreme politische Äußerungen" auch einfach begründen

>Allerdings war einer der Mods so schnell, dass wir ID/Mailadresse nicht vorher sichern konnten...

Die Mailadresse gehört zu den persönlichen Daten, die unter DSGVO fallen und die daher gelöscht werden muss


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18.07.2023 21:33
avatar  Trabbi
#8 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
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Das Problem ist halt immer.....
Was darf man schreiben oder was darf man nicht schreiben?
Wer entscheidet über richtig oder falsch?

Schlussendlich ist das dein Forum und wenn dieses Mitglied nicht in dein Forum passt, kannst du ihn abmahnen oder haust ihn gleich zum Teufel

Verhindern kannst du nicht das er wieder kommt aber wenn er schreibt, erkennst du ihn vielleicht wieder aber ich denke er bleibt erstmal im Hintergrund.

Grüße Steffen
www.outlawcamper.de


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28.07.2023 13:18
#9 RE: Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?
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Hallo zusammen

Finde den Thread bzw, das Thema interessant. Ich schließe mich meinen Vorschreibern an und es ist schon alles gesagt dazu
Aber ich möchte noch was dazu schreiben.

Zitat von Trabbi im Beitrag #8
Was darf man schreiben oder was darf man nicht schreiben?

Es gibt Forenregeln und da sollte man sich dran halten. Zudem sollte jedes Mitglied soweit in der Birne klar sein um zu wissen, wie man sich adäquat ausdrückt und wie man sich benimmt.

Zitat von Trabbi im Beitrag #8
Wer entscheidet über richtig oder falsch?

Ganz klar, der Admin bzw. Foreninhaber!
Wenn ihm was nicht koscher vorkommt und gewisse Äußerungen nicht im Forum will, dann klärendes "Gespräch" oder aus die Maus.

Und zum Thementitel 'Hausrecht ausüben rechtlich tragbar?'
Da gibt es nix rechtliches zu klären.
User melden sich freiwillig in nem Forum an. Sprich, du gehst durch die Haustür des Foreninhabers/Admin ohne daß man dazu gezwungen wird.
Damit akzeptierst du auch dessen Hausrecht und Vorgaben ohne Anspruch auf Rebellion und rechtlichen Beistand.

Wenn einer mein Haus oder Wohnung betritt, kann er sich ja auch nicht aufführen, wie ihm grad so ist

Und egal, ob jetzt einer braun angehaucht ist oder sonst sich irgendwie negativ im Forum einbringt, dann gibts ne Abmahnung. Und wenn das Mitglied weiter macht, dann wird gelöscht...fertich.

Wär ja noch schöner, wenn so ein Doldi noch irgendwo Recht bekommen würde. Wenn der Depp mit seinem Anliegen zu nem Anwalt gehen würde, bzw rechtlich seiner Löschung widersprechen will, dann lacht sich der Anwalt schlapp.

Wenn ein Admin ein Mitglied in seinem Forum löscht, und auch nur wenn ihm seine Nase nicht paßt (was menschlich jetzt nicht das gelbe vom Ei wäre), dann darf er das...ohne rechtliche Handhabe durch das Mitglied.

*****
Liebe Grüße, Marie

Wenn ich hier bezüglich Handhabung des Forums antworte, dann bezieht sich das ausschließlich auf Template V4 und meiner Kenntnis dazu.
WIN10
Browser Firefox
Beide Foren *Business Template v4*
Nutze die alte Adminoberfläche
http://allmariekulm.xobor.de/
http://columbo-and-more-forum.xobor.de/

Ironie setzt die Intelligenz des Empfängers voraus ;-)

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