BGH-Urteil zur Herausgabe von Userdaten

01.07.2014 13:46
#1 BGH-Urteil zur Herausgabe von Userdaten
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Maid

Das folgende BGH-Urteil ist nicht ganz unwichtig für Admins.

Bisher war es ja so (zumindest in der Praxis), dass auch vor einem Gerichtsverfahren zum Beispiel ein Anwalt die Daten eines Portal-Nutzers (bzw. Forennutzers, ist ja auch nur ein Portal) abfragen konnte, bzw. diese Daten in einem zivilrechtlichen Prozess abgefragt werden konnten. Zukünftig ist die Herausgabe der Daten nur noch in einem strafrechtlichen Prozess vorgesehen.

BGH schützt anonyme Online-Kommentare

Eine kleine Erklärung der Unterschiede "Strafrecht-Zivilrecht" gibt es hier.

Da es sich hier um ein BGH-Urteil handelt (höchste Stufe) sollte der ein oder andere Admin evtl. seine Forenregeln durchschaun dahingehend.

Auch zum Nachdenken für die Admin, die Klardaten von den Mitgliedern fordern und diese versuchen nachzuprüfen: BGH-Urteile sind meist wegweisend und zeigen, wie der Staat in bestimmter Richtung denkt. Man sollte also unter den Gesichtspunkten Datenschutz und Rechtslage gut überdenken, ob man für ein Freizeitforum so weit bei den Usern eingreifen will.

Ein weiterer Punkt für Leute, die gern Bilder und Texte von "irgendwoher" nutzen oder gern in der scheinbaren Anonymität des Netzes Ehrlichkeit mit Unhöflichkeit gleichsetzten: Bisher wurden solche Sachen meist über den zivilrechtlichen Weg gelöst. Zukünftig könnte es vermehrt dazu führen, dass Rechteinhaber erst einen Strafrechtsprozess bemühen, einfach, um an die Realdaten zu kommen und DANN den zivilrechtlichen Prozess einleiten.

www.rabendolch.com

...ich nutze den Chat hier nicht, bitte berücksichtigen...

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