16.04.2006 Landgericht fällt Urteil

16.04.2006 15:49
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#1 16.04.2006 Landgericht fällt Urteil
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Nachricht vom 16.04.2006
Hamburger Landgericht fällt Grusel-Urteil
Foren-Betreiber haften für Leserbeiträge
(mn) Das Hamburger Landgericht betrachtet Diskussionsforen im Internet als eine besonders gefährliche Einrichtung. Jetzt gab es ein Urteil im Verfahren gegen den Heise-Verlag. Laut Gericht sind öffentliche Internet-Diskussionsforen eine Gefahrenquelle und ihre Betreiber daher einer verschärften Haftung unterworfen.

Bislang war es so, dass Forenbetreiber nur dann kritische Leserbeiträge entfernen mussten, wenn sie über deren Existenz vom Beanstander in Kenntnis gesetzt wurden. Eine Unkontrollierbarkeit von großen Internet-Diskussionsforen akzeptiert das Gericht nicht. Forenbetreiber müssen ihr Unternehmen so einrichten, dass alle Leserbeiträge vor ihrer Veröffentlichung auf Rechtsmäßigkeit überprüft werden.

Das Argument des Heise Verlags, dass ein Forum mit über 200.000 Leserbeiträgen pro Monat nicht redaktionell überwachbar sei, lies das Gericht nicht gelten. Damit stehen sozusagen alle deutschen Diskussionsforen im Internet vor dem Aus. Sie können durch Abmahnkanzleien ruckzuck in den Ruin getrieben werden.

Der Heise-Verlag betrachtet das Gerichtsurteil als grobes Fehlurteil und wird dagegen Rechtsmittel einlegen.


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16.04.2006 15:53
avatar  Pascal
#2 RE: 16.04.2006 Landgericht fällt Urteil
Pa
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Quellangaben bitte nicht vergessen.

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Stoffels
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16.04.2006 16:01
avatar  Mordret
#3 RE: 16.04.2006 Landgericht fällt Urteil
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zb .. http://www.nickles.de/static_cache/538066484.html

aber ich habe gerade das gefunden :

Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis – war nur eine Zeitungsente

Die Meldung – das Landgericht Hamburg habe in einem Urteil vom 2.12.05 (Az. 324 O 721/05) – eine Haftung für Forenbeiträge auch ohne Kenntnis des Forenbetreibers – angenommen, ist objektiv falsch.

Keineswegs hat das oben genannte Urteil grundsätzliche Auswirkungen auf Webforen – im Gegenteil – das Landgericht hat in der mündlichen Verhandlung mehrfach betont, dass es sich – nur – auf den konkreten Fall beziehe – und sich zu rechtswidrigen Meinungsäußerungen in (allgemeinen) Webforen – keine – Gedanken machen werde.

Das Urteil resultiere – so das Landgericht – aus den Besonderheiten des Falles, seiner Vorgeschichte und aus den Besonderheiten der Foren der http://www.heise.de.


also mein fehler =)


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