Haftung der Forenbetreiber

06.04.2008 23:06 (zuletzt bearbeitet: 07.04.2008 00:54)
#1 Haftung der Forenbetreiber
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Mitglied
Gibt es die Moeglichkeit, ein Adressenfeld verbindlich in der Anmeldung einzufuegen? Hintergrund ist das OLG Urteil unten... Wir haben schon genug Aerger wie Abmahnungen und Klagen im Forum gehabt, wenn nun die Admins/Betreiber noch drankommen, weil wir den Klarnamen nicht wissen, dann koennen wir eigentlich auch dicht machen. Deutschlands Rechtssprechung wird immer wirrer...

Gruss, Martin


In Antwort auf:
Foren-Haftung: Gericht stärkt Betreibern den Rücken

Betreiber müssen unliebsame Meinungen nicht immer löschen

http://www.golem.de/0605/45138.html

[edit Johannes: News-Kopie zu Zitat mit Quellenangabe editiert]

Admin Board Nr: 210277 Standard Template; Oldtimer Motorrad Forum VFV; http://210277.homepagemodules.de/

Admin Board Nr: 163262 Standard Template; Oldtimer Automobil Forum VFV; http://163262.homepagemodules.de/

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06.04.2008 23:39 (zuletzt bearbeitet: 06.04.2008 23:41)
avatar  Vitalis
#2 RE: Haftung der Forenbetreiber
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Profi
Was das Rechtliche angeht, kann ich Ihnen keine Auskunft geben, da müsste der entsprechend informierte Anwalt einspringen.

Derzeitig ist es nicht möglich irgendwelche Felder (Ausgenommen: Username & Passwort) verbindlich zu machen. Man könnte die Felder im Template so gestalten, dass diese unbedingt eine Eingabe erfordern, jedoch ist bislang niemand gezwungen ins Profil etwas zu schreiben, bzw. wenn es dazu kommt, dann kann ein User, welche keine Daten angeben will, sinnloses Zeug einfügen.

Evtl. wird es die Funktion im Adminmenü mal geben, jedoch kann ich Ihnen bei bestem Willen nicht sagen, wann das zutreffen wird.

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07.04.2008 00:46 (zuletzt bearbeitet: 07.04.2008 00:55)
#3 RE: Haftung der Forenbetreiber
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Administrator
Das Urteil "stärkt Betreibern von Foren den Rücken".
Es ist also wahrlich keine weitere Einschränkung oder ein Muss, die Adressdaten der Mitglieder zu kennen.
Auch wenn sie die Daten von jedem Mitglied kennen würden, so würden Sie sich wirklich im Zweifelsfall darauf verlassen, dass die Angaben korrekt sind und mit diesem Hintergrund vor Gericht ziehen? Sicher nicht.
Im Zweifelsfall würden sie so vermutlich auch dann fragwürdige / rechtswidrige Inhalte nach Kenntnis löschen, wie es viele Urteile verlangen. Bevor Sie Kenntnis von rechtsverstößen in Ihrem Forum haben, können Sie nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Es fallen also auch keine Rechtskosten an.
Erst wenn Sie versäumen auf ein Schreiben / eine E-Mail zur Meldung eines Rechtsverstoßes zu reagieren oder Sie anders Kenntnis erlangt haben, so können Sie dafür mit verantwortlich gemacht werden.

Ich sehe also keinen Sinn ein Forum derart einzuschränken. Rechtlich bringt es zumindest kaum einen Vorteil.

- Dieser Beitrag beruht nur auf den Erfahrungen in unserer Firma und ist nicht als Beratung zu verstehen oder gar dazu geeignet. Ihr Rechtsanwalt wird sie sicher ausführlich beraten können.
Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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07.04.2008 00:50 (zuletzt bearbeitet: 07.04.2008 00:52)
#4 RE: Haftung der Forenbetreiber
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Administrator
In Antwort auf:
Um sich auf die vorangegangene Argumentation der Richter berufen zu können, müsse der Betreiber des Forums daher die Identität des Teilnehmers preisgeben

Was wohl bedeuten wird, dass unter jedem Beitrag die vollständige Anschrift des jeweiligen Autors stehen müsste und jeder Autor auch damit einverstanden ist.


Thema geschlossen: Eine Rechtsberatung / Diskussion kann hier leider nicht stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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