BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis

27.03.2007 16:08 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2007 16:30)
avatar  mirko
#1 BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
mi
RED

mirko.-
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27.03.2007 19:28
avatar  Pascal
#2 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
Pa
Mitglied

Das kann ja was werden ...

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Stoffels
Kundenbetreuung - Homepagemodules.de


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27.03.2007 20:02
#3 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
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Administrator

Wieso? Die Rechtslage hat sich durch das Urteil doch nicht verändert. Es bleibt wie gehabt..

Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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27.03.2007 22:41
avatar  Pascal
#4 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
Pa
Mitglied

Wenns die Medien hochpuschen kriegen mehr Leute von der Sachlage mit und sorgen sich :-P

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Stoffels
Kundenbetreuung - Homepagemodules.de


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28.03.2007 16:41
avatar  Jens
#5 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
Je
Mitglied

Wurde gestern auch im ZDF kurz darüber berichtet.


Gruß Jens

Boardnr. 211262

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28.03.2007 18:41 (zuletzt bearbeitet: 28.03.2007 18:42)
#6 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
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Mitglied
Habe jetzt nicht den Link oben geklickt, habe es aber in der Tagesschau gesehen.

Sinngemäß hieß es dort:
"Der Forumbetreiber muss beleidigende Beiträge entfernen, wenn der Geschädigte ihn dazu auffordert."

Warum sollte man als Admin das nicht tun wenn man darum gebeten wird?
Von allein muss man solche Beiträge nicht finden und beseitigen, so wie ich das Urteil verstehe.

Insofern sehe ich da eigentlich kein Problem.

Ich habe in meinem Forum und auf meinen Webseiten sogar einen Hinweis, dass etwaige Rechtsverletzungen oder sonstwas nicht mit Absicht erfolgten und nach entsprechendem Hinweis sich umgehend darum gekümmert wird.

Aber wie schon geschrieben wurde: Die Medien pushen etwas hoch und viele verstehen es nur halb und haben dann (unnötig) Angst ein Forum zu betreiben.
Blaulicht


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28.03.2007 18:55
#7 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
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Mitglied

Genau so seh ich es auch. Wenn bei uns eine Diskussion entartet, greif ich ein, kommt zum Glück bei uns kaum vor. Hatte seit Dez 2004 bisher 2 "Eingriffe" diesbezüglich vornehmen müssen. Aber von Beleidungen waren diese immerhin noch weit entfernt.
Also keine Panik schieben, sondern als Admin notfalls mal etwas konsequent durchgreifen. Wenn es in einer Diskussion zu Beleidigungen tendiert, dann am besten den Beitrag schließen und solche Dinge gleich im Keim ersticken. Per PN den User drauf hinweisen und im Wiederholungsfalle keine Gnade walten lassen.


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29.03.2007 16:03 (zuletzt bearbeitet: 29.03.2007 16:03)
#8 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
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Mitglied
Andererseits müssen es nicht unbedingt Beleidigungen sein, die jemanden schädigen.

In meinem Forum wurde beispielsweise mal sehr sachlich und ohne Beleidigung darüber diskutiert, dass in einem namentlich genannten Geschäft unglaubliche Brandschutzsünden herrschen. Über solche Threads wird ein Geschäft auch nicht glücklich sein und evtl. gegenan gehen wollen. Also ist auch in solchen Fällen der Admin gefragt.

Hier sehe ich aber als Vorteil aus dem Urteil, dass das gericht nicht erwartet, dass der Admin Jurist ist. Man muss laut Urteil also nicht sleber wissen, was weg muss, man muss es nur entfernen, wenn man dazu aufgefordert wird.
Blaulicht


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29.03.2007 16:59
#9 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
We
Mitglied

Wie ist das denn mit gegoogelten Bildern, die man im Forum benutzt, also als Avatar oder wie hier: http://103965.homepagemodules.de/

gilt das auch?


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30.03.2007 10:17
#10 RE: BGH bestätigt Forenbetreiber-Haftung für fremde Beiträge ab Kenntnis
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Mitglied

In Antwort auf:
mit gegoogelten Bildern



Wenn Du damit Bilder meinst, die Du aus dem Internet kopiert hast und auf Deiner Webseite eingebaut hast (ich spreche nicht von verlinken), dann ist das ein anderes Thema. Nämlich das Thema Verletzung von Urheberrechten, welche Du vermutlich damit begehst.

Das hat aber nichts mit dem Thema dieses Thread´s zu tun.

Blaulicht


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