Artikel 13

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26.03.2019 14:46 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2019 14:47)
#46 RE: Artikel 13
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Zitat von River im Beitrag #42


Bisher musste man auch für Texte Quellen angeben (als Mitglied), genauso für Bilder und andere Medien.
Man durfte auch nicht ohne Erlaubnis der Urheber ganze Magazinartikel posten - lediglich dorthin verlinken ist erlaubt.




Da stimme ich dir zu River, was die Bilder und Grafiken anbelangt, da solltest du bei dir selbst
mal aufräumen, aus Unwissenheit machte man vieles und ich gehe davon aus, dass auch du nicht
alles wissen kannst und konntest.

Beispiel mal

Charlie Brown, Snoopy
Urheberrecht die Erben bitten zur Kasse

gbpics Online

sind in sämtlichen Foren aus dem Grund verboten, weil da vieles angeboten wird,
was schon lange verboten ist und ne Menge Geld kosten kann, schon alleine Mickey Maus usw.
und auch Texte, einfach viele verbotrene Sachen sind dort, da ladet jeder hoch wie er
gerade will, ohne das Copy zu beachten und andere holen das.

Viele geklaute Sachen dabei auch.

Soll kein Vorwurf sein jetzt, wollt nur mal zeigen, dass keiner alles wissen kann,
es wird angeboten und die Leuten nehmen es, weils ja nichts kostet.

Auch bei dir sind solche Sachen im Forum drin, auch wenn du noch so aufgepasst hast.

Kein Vorwurf von mir jetzt, aber ist einfach so, woher soll man alles wissen, vor allem
wenn man sich nicht damit befasst wie jetzt im Moment

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Die Leute sagen immer: Die Zeiten werden schlimmer.
Die Zeiten bleiben immer. Die Leute werden schlimmer.
Joachim Ringelnatz

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26.03.2019 14:56
#47 RE: Artikel 13
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Zitat von River im Beitrag #44
Hör mal, zickzack, genau solche Beiträge wie deiner bringen uns auch nicht weiter.


Da OT:

Ehrlich gesagt sollte der uns auch nicht weiter bringen, aber mir war danach.

Es ist aber schön zu wissen, dass es hier jemanden gibt, der genau weiß, was uns weiter bringt.


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26.03.2019 15:02
avatar  River
#48 RE: Artikel 13
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Edeltraut, erstens mal ist es nicht in Ordnung, anderer Admins Foreninhalte öffentlich hier unter die Lupe zu nehmen, aber ich kann versichern, dass die Klärung in Bezug auf Nutzung für alle Inhalte erledigt wurde.

Zu:

Zitat von Edeltraud im Beitrag #46
Charlie Brown, Snoopy


Hier warte ich seit Jahren auf Antwort, um die Nutzung bezahlen zu können.

Nun bitte ich darum, mein Forum außen vor zu lassen, denn auch das gehört sich nicht - nach meinem Verständnis.

Viele Grüße
River

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26.03.2019 15:06
#49 RE: Artikel 13
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...mal was zur allgemeinen Entspannung:



Vielen Dank
MfG, F. Peters



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26.03.2019 15:08
avatar  Mike48
#50 RE: Artikel 13
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Zitat von Charles im Beitrag #45
und warum bangen dann youtouber um ihre Existenz?

also ich sehe das überhaupt nicht so locker River
und warum bangt Wikipedia um die Beiträge?

warum sind Millionen auf die Straße gegangen?

Die haben Angst vor Uploadfilter, die auch Sachen sperren, die nicht einem Urherrecht unterliegen, also vorsorglich sperren statt irgendwann ein Problem zu bekommen.
Mit den Uploadfiltern hällt die Zensur Einzug ins Internet.


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26.03.2019 15:36 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2019 20:22)
#51 RE: Artikel 13
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Administrator

Mal schauen, was der deutsche Gesetzesgeber dann in zwei Jahren daraus gemacht hat. Zuvor kann man bezüglich der Auswirkungen für Foren keine Schlüsse ziehen.

Sollten technische Instrumente tatsächlich notwendig werden, werden wir diese natürlich zu gegebener Zeit einfach allen Foren Betreibern bereitstellen. Da muss sich also hier erstmal niemand drum kümmern.

Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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26.03.2019 15:38 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2019 15:38)
#52 RE: Artikel 13
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Zitat von River im Beitrag #48

Nun bitte ich darum, mein Forum außen vor zu lassen, denn auch das gehört sich nicht - nach meinem Verständnis.




Es gehört sich vieles nicht River, nun gings halt mal um dein Forum, wobei ich dir
da keinerlei Vorwürfe gemacht habe.

Man sollte daher auch verstehen, dass sich andere Admins Sorgen machen
wegen anderen Dingen, die ihr Forum betrifft, was man vielleicht nicht von außen sehen
kann, wie bei dir

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26.03.2019 15:42
#53 RE: Artikel 13
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Finde ich Klasse Johannes, mal eine kleine Sicherheit.

Es werden viele aufhören oder komplett neu anfangen,
ich warte mal ab was in meinem Bereich so passiert, nur werde ich nicht
haften für alle Mitglieder und alles was im Forum eingestellt wird,
ich habe keinen 24 Stunden Job und auch ich kenne und weiß nicht alles
was man darf oder auch nicht.

das ist dann kein Hobby mehr das Spaß macht, sondern man steht rund um die
Uhr nur unter Druck und lebt in ständiger Angst was wohl wieder ist im Forum wenn
man mal nicht da ist

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26.03.2019 18:59 (zuletzt bearbeitet: 26.03.2019 19:05)
avatar  River
#54 RE: Artikel 13
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Zitat von Edeltraud im Beitrag #52
nun gings halt mal um dein Forum,


Nein - ging es nicht - es ging um die neue Gesetzgebung. Mein Forum habe ich nirgends erwähnt. Bitte nicht wieder alles verdrehen, nur damit man im vermeintlichen Recht ist.
Jedenfalls möchte ich über mein Forum auch nicht diskutieren (generell nicht). Soll sich jeder um sein Forum kümmern - schließlich verantwortet das auch jeder selber. Es werden eben jedesmal Grenzen überschritten, wenn man einen sachlichen Beitrag postet - sieht man in diesem Thread an allen Ecken.

Zitat von Charles im Beitrag #45
und warum bangen dann youtouber um ihre Existenz?


Es geht hier um Foren - nicht um Youtube und ähnliche Plattformen. Deshalb sehe ich das locker.

Zitat von Johannes im Beitrag #51
Zuvor kann man bezüglich der Auswirkungen für Foren keine Schlüsse ziehen.


Danke. Schließlich wurde schon mal gesagt, dass wir gar nicht in dem Sinn betroffen sind. Das wird aber von Beitrag zu Beitrag und am Ende des Threads lieber vergessen bzw. wird lieber Panik gemacht, anstatt man die Zukunft abwartet und einfach erst mal so weitermacht wie bisher bzw. wie erlaubt.

Viele Grüße
River

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26.03.2019 19:06
avatar  River
#55 RE: Artikel 13
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Hey Mike,

Ich hab im ersten Absatz noch was hinzugefügt - falls du das nochmal lesen möchtest.... Ich glaube, das hast du noch nicht gesehen und möglicherweise möchtest du deine Bewertung zurückziehen? Nur der Höflichkeit bzw. guten Ordnung halber... Sorry.

Viele Grüße
River

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26.03.2019 21:24
avatar  aze 02
#56 RE: Artikel 13
az
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Zitat von zickzack im Beitrag #39
Du hast das "Zauberwort" sogar schon fett markiert. Es heisst und




UND sollte man dann aber auch im Kontext sehen - aber ich kann ja mal ein wenig weiter ausholen....

„Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ bezeichnet den Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, bei dem der Hauptzweck bzw. einer der Hauptzwecke darin besteht, eine große Menge an von seinen Nutzern hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit Zugang hierzu zu verschaffen, wobei dieser Anbieter diese Inhalte organisiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt.

Anbieter von Diensten, etwa nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien, nicht gewinnorientierte bildungsbezogene und wissenschaftliche Repositorien, Entwicklungs- und Weitergabeplattformen für quelloffene Software, Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/1972, Online-Marktplätze, zwischen Unternehmen erbrachte Cloud-Dienste sowie Cloud-Dienste, die ihren Nutzern das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen, sind keine Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten im Sinne dieser Richtlinie.



Für alle Plattformbetreiber wäre der Artikel 2 viel interessanter.

Hier werden einige Ausnahmen aufgeführt aber auch Definitionen von Begrifflichkeiten die zukünftig Plattformen betreffen.

Es taucht z.B. der Begriff "non-commercial purpose" auf.

Das ist klingt gut, ist aber auch nicht genau definiert?

Der Einsatz von Werbebannern könnte theoretisch bereits bedeuten, dass eine Webseite eben nicht "non-commercial" ist und Artikel 13 im vollem Umfang anzuwenden ist.

Wie sieht das mit der vom Anbieter eingespielten Werbung aus?

Und was ist z.B. mit einem Paypal-Spenden-Button?

Fragen über Fragen.

Antworten sind in der EU-Verordnung nicht zu finden.

In Deutschland ist immer noch alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Da EU-Richtlinien - anders als Verordnungen - in Deutschland nicht unmittelbar gelten, muss die neue Richtlinie zur Urheberrechtsreform nach der Verabschiedung auf EU-Ebene noch ins deutsche Recht umgesetzt werden.

Dabei hat der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum. Zu beachten ist dabei, dass die Maßnahmen mit Blick auf die Größe der Plattform, die Anzahl ihrer User und auf die entstehenden Kosten auch verhältnismäßig sein muss, Artikel 13 Abs. 4a.

Was regelt Artikel 13?

Nach dem reinen Wortlaut verpflichtet die Vorschrift zunächst einmal Plattformen dazu, nicht mehr unerlaubt urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen. Sie sollen sich die Genehmigung bei Urhebern besorgen, etwa durch Lizenzverträge. Wenn eine Plattform das nicht macht, soll sie für künftige Urheberrechtsverletzungen haften. Jedenfalls dann, wenn sie sich gemäß Art. 13 Absatz 4 nicht ausreichend um eine Genehmigung bemüht hat.
Außerdem - und dieser Punkt ist für die Diskussion entscheidend - müssen die Plattformbetreiber verhindern, dass die Werke auf ihren Plattform dann noch abrufbar sind. Wie sie das hinbekommen, schreibt die Richtlinie nicht vor.


Welche Plattformen sind betroffen?

Für Online-Enzyklopädien gelten ausdrücklich Ausnahmeregeln.

Nur die, die mit den urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen.

Artikel 2 der Richtlinie nimmt nicht-kommerzielle Plattformen wie Online-Enzyklopädien aus. Wikipedia würde also nicht unter Artikel 13 fallen. Ebenso fallen Online-Händler wie Ebay aus der gesetzlichen Regelung heraus.
Es gibt noch eine weitere Ausnahme in Artikel 13 selbst: Nicht betroffen sind neue Plattformen in den ersten drei Jahren, wenn ihr Jahresumsatz unter zehn Millionen Euro liegt.



Artikel 13 der Richtlinie verlangt, dass jeder Betreiber einer kommerziellen Plattform, über die Inhalte in größerer Menge geteilt werden, mit den Rechteinhabern eine Lizenzvereinbarung schließt.


Artikel 13 ist „Behördensprech“ in Vollendung - ohne Kontext zu Artikel 2 technisch und juristisch nicht praktikabel.



Viel Text und nicht eine einzige konkrete Benennung von privat geführten Foren .


Es sei Jedem unbenommen sein Forum als "kommerzielle Plattform" zu sehen - das interessiert bei der EU jedoch nicht mal den Pförtner....

...die Novellierung des Urheberrechts betrifft nicht das letzte Glied der digitalen Kette - für nicht kommerzielle Betreiber ändert sich nichts.


Sie dürfen nicht alles glauben, was Sie denken!


sollte ich falsch liegen, nehm ich hilfsweise bereits jetzt alles zurück!


damit endet mein Exkurs zum Thema - weitere Ausführungen würden nah einer Rechtsberatung sein und somit kostenpflichtig





quellen: Document 52016PC0593 EU-Urheberrechtsreform & Tagesschau24 & eRecht24


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26.03.2019 21:59
avatar  River
#57 RE: Artikel 13
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Zitat von aze 02 im Beitrag #56
Antworten sind in der EU-Verordnung nicht zu finden.


Hallo,

Das ist keine Verordnung, sondern eine Richtlinie. Wie Deutschland die Urheberrechte für alle Kreativen sichern wird, ist noch nicht raus.

Das Ziel ist die Vergütung der Nutzung der Werke der Kreativschaffenden oder Kunstschaffenden (YT etc.)

Viele Grüße
River

Quelle: Tagesthemen

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27.03.2019 00:48 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2019 00:52)
#58 RE: Artikel 13
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Wenn die Uploadfilter, um die es eigentlich geht, kommen, passiert Folgendes:

Ich schreibe einen umfassenden Artikel über das Leben der Sibirischen Wanderameise für die berühmte Fachzeitschrift "Ameisen on Earth" .

Dann rufe ich das Uploadportal besagter Zeitschrift auf , um meinen Artikel upzuloaden.

Und schwupp...bleibt er im Uploadfilter hängen, weil ich zufällig in einem Satz erwähnte, dass die "... zahlreichen Sexspiele der Königin mit ihren Untertanen... " zu einem gesicherten Nachwuchs der großen Lebensgemeinschaft geführt haben.

Vielen Dank
MfG, F. Peters



(Business TP)

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27.03.2019 04:03 (zuletzt bearbeitet: 27.03.2019 04:13)
#59 RE: Artikel 13
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...und nun noch mal "Butter bei de Fische":

Es war auch schon früher nach deutschen Gesetzen nicht erlaubt, gegen Urheberrechte zu verstoßen und sich nach Lust und Laune Texte + Fotos im www zusammenzuklauen und damit sein Forum zu füttern !
Da sollte sich jeder zunächst an die eigene Nase fassen.
Also wer von Anfang an achtsam damit umgegangen ist, hat sicher auch in Zukunft nichts zu befürchten.

Schaue ich mir allerdings speziell einige Fan-/ Rpg Foren an, ... und was da so an imaginärem Material herumschwirrt, ... da stehen mir jetzt schon die Haare zu Berge !

(meine Meinung dazu)

Vielen Dank
MfG, F. Peters



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27.03.2019 08:51
avatar  Thofroe
#60 RE: Artikel 13
Th
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Ja, auch bisher ist ein sorgsamer Umgang mit den Urheberrecht angezeigt.
Gegenwärtig haftet im Prinzip der Verursacher eines Verstoßes. Stellt jemand z.B. ein Foto, das nicht von Ihm fotografiert wurde, in ein Forum, ist die Genehmigung des Urhebers erforderlich. Nicht immer ist ersichtlich, dass es sich um einen Urheberrechtsverstoß handelt. Wird der Forenbetreiber aber darauf aufmerksam gemacht, dann muss er reagieren.
Wenn allerdings die neue Regelung zum Gesetz wird, kann es passieren, dass der Forenbetreiber automatisch für alle Verstöße haftet.
Nun frage ich mich, wie soll jeglicher Verstoß der von einem User begangen werden könnte, bereits im Vorfeld verhindert werden?
Ich sehe das somit nicht so, dass jeder, der bisher sorgsam mit dem Urheberrecht umgegangen ist, auch künftig nichts zu befürchten hat.

Thomas

Kroatien-Forum: http://www.forum-kroatien.de sowie Lasergravur - Stempel - Druckerei: http://www.hgms-gravur.de

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