Minderung der Rechnung bei ...

03.08.2017 19:49
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#1 Minderung der Rechnung bei ...
Gast
( gelöscht )

Im realen Leben kann man Mietminderung verlangen wenn in der Wohnung was mangelhaft ist ...

Analog hierzu könnte man also auch eine prozentuale Minderung der Rechnung einführen wenn ein gemeldeter Bug innerhalb einer angemessener Frist nicht behoben wurde, bis hin zur Beitragsfreiheit je nach Beeinträchtigung des Ablaufes im Forum.


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03.08.2017 19:58
avatar  Charles
#2 RE: Minderung der Rechnung bei ...
Ch
Mitglied

du kannst doch dein Forum kostenlos machen
dann bezahlst du nichts
es steht dir doch frei, ob du was bezahlen möchtest, oder nicht

(Gaia Template)

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03.08.2017 20:57
avatar  ( gelöscht )
#3 RE: Minderung der Rechnung bei ...
Gast
( gelöscht )

@Charles

... und bei einem kostenlosen Forum wird mir dann Geld überwiesen wenn sich ein Bug breitgemacht hat ;--DDD

Coole Idee eigentlich von Dir ;--DDD
Könnten wir doch glatt in den Vorschlag mit einbinden ;--)


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03.08.2017 23:55
#4 RE: Minderung der Rechnung bei ...
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Mitglied

Oha...... was lese ich denn hier? Wie soll das denn umgesetzt werden?
Ähm........bin weg.

Themen:

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04.08.2017 11:49
avatar  Ingmar
#5 RE: Minderung der Rechnung bei ...
avatar
Technik

Hallo,

danke für den Verbesserungsvorschlag. Wir haben ihn gelesen und zur Kenntnis genommen, möchten aber erst noch das Feedback anderer Kunden abwarten.

Bitte beachte, dass wir uns aus den Diskussionen zu den Verbesserungsvorschlägen üblicherweise heraushalten und die Vorschläge nur beobachtend begleiten. Wenn ein Vorschlag durch uns umgesetzt wird, geben wir dies im entsprechenden Thema (dem Vorschlag) bekannt.

Vorschläge die keine oder kaum Reaktionen auslösen, werden durch uns nicht weiter kommentiert.
Vorschläge die älter als 07/13 sind und keinen abschließenden Kommentar von uns erhalten haben, können bei Bedarf wieder belebt werden und gelten als neuer Vorschlag (Handlungsweise für neue Vorschläge siehe oben).

Viele Grüße,
Ingmar


 Technik · Homepagemodules.de · Miranus GmbH

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04.08.2017 17:16 (zuletzt bearbeitet: 04.08.2017 17:27)
avatar  ( gelöscht )
#6 RE: Minderung der Rechnung bei ...
Gast
( gelöscht )

Zitat von Scannerxy im Beitrag #4
... Oha...... was lese ich denn hier? ...

Zitat
Die Minderung ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei bestimmten gegenseitigen Verträgen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verhältnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen Leistungsstörung der Anspruch auf die Gegenleistung teilweise erlischt: Wer eine schlechtere Leistung erhält, soll auch weniger dafür zahlen müssen.


Zitat
Im Kauf- und Werkvertragsrecht tritt die Minderung nicht kraft Gesetzes ein, sondern kann vom Käufer bzw. Besteller rechtsgeschäftlich herbeigeführt werden. Voraussetzung ist, dass ihm ein Minderungsrecht zusteht und er die Minderung gegenüber dem Vertragspartner erklärt.


Zitat von Scannerxy im Beitrag #4
... Wie soll das denn umgesetzt werden? ...

Beispiel:
→ Man meldet einen Bug
→ Dies wird vom Support geprüft
→ Ist der Bug bestätigt wird eine angemessene Zeit von 7 Tagen zur Behebung festgesetzt
→ Kann der Bug in dieser Frist nicht behoben werden wird die Rechnung für´s Forum bis zur Behebung des Bugs um 10% gekürzt


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