DSDS Avatare

21.06.2015 14:48
#1 DSDS Avatare
la
Mitglied

Hallo ihr Lieben

Bei uns im Forum herrscht gerade eine kleine Diskussion und zwar wegen DSDS Avataren.
Viele Foren haben in den Avatarlisten gekenzeichnet, dass man Kandidaten von DSDS nicht verwenden darf, allerdings haben wir bisher noch nix gefunden, was dies belegt ^^'
Deshalb wollte ich euch fragen, ob ihr mir da vielleicht weiterhelfen könntet?
Darf man die also verwenden oder nicht?

Ganz liebe Grüsse
Und schon einmal Danke
Lavina


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21.06.2015 15:16 (zuletzt bearbeitet: 21.06.2015 15:17)
#2 RE: DSDS Avatare
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Maid

Ich empfehle, Google mal zu den Stichworten "Urheberrecht" und "Nutzungslizenzen" zu fragen. Oder "Urheberrecht" mal hier in die Forensuche einzugeben. ;)

Kürzeste Kurzfassung: Alle Dinge gehören jemanden. Du bräuchtest eher einen Beleg, dass Du etwas, was jemand anderem gehört, einfach hernehmen darfst.

www.rabendolch.com

...ich nutze den Chat hier nicht, bitte berücksichtigen...

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21.06.2015 15:18
avatar  King Kurt ( gelöscht )
#3 RE: DSDS Avatare
Ki
King Kurt ( gelöscht )

Ich erweitere das Thema um das Stichwort Persönlichkeitsrecht


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21.06.2015 15:34
#4 RE: DSDS Avatare
avatar
Mitglied

Frage mal dort nach, in der Regel geben die Ihre Einwilligung, wenn Sie das möchten, aber dann bist auf der sicheren Seite.

Mit freundlichen Grüssen
Gabriella

http://www.musengarten.com/
http://www.garten-der-poesie.de/

Layout: Business

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22.06.2015 08:16
avatar  Alice ( gelöscht )
#5 RE: DSDS Avatare
Al
Alice ( gelöscht )

Und ich verschiebe das ganze Thema mal in den Kaffeklatsch, da es sich hierbei nicht um eine Frage zur Software handelt.


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23.06.2015 09:51 (zuletzt bearbeitet: 23.06.2015 09:51)
#6 RE: DSDS Avatare
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Techniker

Zitat von King Kurt im Beitrag #3
Ich erweitere das Thema um das Stichwort Persönlichkeitsrecht


was soweit ich informiert bin, bei Personen von öffentlichen Interesse außer Kraft gesetzt ist.

Die größte Hürde ist am Ende immer das Urheberrecht ... und das hat meist der Fotograf bzw. die Agentur.


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23.06.2015 10:17
avatar  King Kurt ( gelöscht )
#7 RE: DSDS Avatare
Ki
King Kurt ( gelöscht )

Zitat von Christian im Beitrag #6
Zitat von King Kurt im Beitrag #3
Ich erweitere das Thema um das Stichwort Persönlichkeitsrecht


was soweit ich informiert bin, bei Personen von öffentlichen Interesse außer Kraft gesetzt ist.

Die größte Hürde ist am Ende immer das Urheberrecht ... und das hat meist der Fotograf bzw. die Agentur.


Hallo Christian,

da hast du recht und daran habe ich auch gedacht. Ich gehe allerdings davon aus, dass es sich bei einfachen DSDS-Kandidaten nicht unbedingt um Personen des öffentlichen Lebens handelt. Nur weil sich z.B. jemand um ein Casting bewirbt und eventuelll auch einen öffentlichen Auftritt im Fernsehen hat, ist er nicht automatisch eine Person des öffentlichen Lebens, das ist meine Meinung. Anders sieht es zum Beispiel bei Politikern aus und namhaften Vertretern aus den Medien. DSDS-Kandidaten sind meines Erachtens eher Privatpersonen und keine nennenswerten Showgrößen, aber das ist natürlich Ansichtssache.

Das Urheberrecht bleibt davon natürlich unberührt und hat auf jeden Fall Relevanz.

Grüße


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