Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?

01.02.2019 04:21
#1 Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?
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Mitglied

Hallo Forumsbetreiber,
seit 01.01.2019 gibt es zwei wesentliche Ergänzungen (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) zur Umsatzsteuergesetzgebung.
Diese Ergänzungen richten sich an die Betreiber von sogenannten elektronischen Marktplätzen. Die Definition von elektronischen Marktplätzen ist so allgemein gehalten, das jede Webseite mit einem An- und Verkaufsbereich unter diese Ergänzung fällt.

Die Ergänzungen verpflichten den Betreiber von elektronischen Marktplätzen:
- zur Aufzeichnung/Speicherung verschiedener Daten wie: Namen, Adressen, Zeitpunkt, Ort und Umsatz etc.
- zur Haftung bei nicht gezahlter Umsatzsteuer, Meldung von Unregelmäßigkeiten und zur Unterstützung des Finanzamtes

Meine Frage an alle Betreiber von Foren, die einen Bereich mit An-Und Verkauf haben:
- Wie geht ihr mit dem Thema um?

mit freundlichen Grüßen und in Erwartung
Benno

[[File:BmF Mitteilung Ustg neu in 2019.pdf]]


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01.02.2019 05:27 (zuletzt bearbeitet: 01.02.2019 05:28)
avatar  River
#2 RE: Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?
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Hallo Benno,

Wenn ich einen elektronischen Marktplatz betreiben würde, dann würde ich

Zum Thema Speicherung: Alles zu DSGVO zusammensuchen und entsprechend einrichten.
Zum Thema Umsatz: Müsste es wohl ein entsprechendes Tool in der Software geben bzw. dieses entwickeln lassen.
Zum Thema Haftung...: Würde ich meinen Anwalt und Steuerberater befragen.

Ob es unter Xobor-Foren solche Marktplätze (ähnlich amazon, ebay, etsy etc.) gibt, weiß ich nicht, aber wenn man ein solches Unternehmen aufzieht, begibt man sich unter Gewerbetreibende und die sollten sich an fachlich qualifizierte Personen und Institutionen wenden und nicht an 'normale' Forumbetreiber.

Viele Grüße
River

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01.02.2019 07:25
#3 RE: Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?
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Hallo River,

vielen Dank für die treffende Antworten. Das sehe ich auch so und ich sehe aber auch viele Foren mit einem "Suche und Biete" Bereich, auch hier in den Xobor-Foren.

Aber ich sehe/lese hier keine Meldungen zu diesem sehr ernsten Thema, das wie du richtiger weise schreibst von Fachleuten zu beurteilen ist.

Ich hatte gehofft, das jemand der betroffenen Betreiber schon erkannt hat, das er wohlmöglich betroffen ist und sich nun öffentlich in seinem Forum dazu äußert. In einigen anderen Foren, z.B. "Held der Steine oder Stummiforum" wurde der Bereich "Suche und Biete" schon abgeschaltet bzw. eingeschränkt.

In meinem Fall besteht mein Forum (Spur-1-Treff) nur aus "Suche und Biete"

Vielleicht kann jemand mal schreiben, ob er/sein Forum auch als betroffen ansieht.

mit ruhelosen Grüßen
Benno


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01.02.2019 08:10
#4 RE: Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?
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Administrator

Die Sache ist sehr eindeutig. Suche & Biete - also ein Schwarzes Brett ist offenbar nicht betroffen:

Zitat
Letzte Seite:
20 § 25e Abs. 5 UStG enthält die Definition des elektronischen Markplatzes, der unter die neu eingeführten gesetzlichen Regelungen fällt. Nicht unter die Regelungen fallen elektronische Marktplätze, die das vorgesehene Erfordernis, dass es einem Dritten, der nicht Betreiber des elektronischen Marktplatzes ist, ermöglicht wird, über diesen elektronischen Marktplatz Umsätze auszuführen, nicht erfüllen (sog. Vermittlungsmarktplatz, der die Funktion eines „Schwarzen Brettes“ übernimmt). In diesen Fällen kann sich der Nutzer über bestehende Angebote Dritter informieren und Kontakt zu einem möglichen Vertragspartner aufnehmen. Das für einen Umsatz i. S. d. UStG erforderliche Rechtsgeschäft wird nicht auf der Vermitt-lungsplattform rechtlich begründet, sondern über einen anderen Weg und zu einem anderen Zeitpunkt.
IV.

Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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01.02.2019 09:44 (zuletzt bearbeitet: 01.02.2019 09:46)
avatar  River
#5 RE: Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?
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Mitglied

Zitat von Benno Brückel im Beitrag #3
"Suche und Biete"


Das ist Privatverkauf (wie z.B. Kleinanzeigen in einer Zeitung) und kein Gewerbe. Und dieser private Zweig wurde auch nicht genau benannt.

Zitat von River im Beitrag #2
begibt man sich unter Gewerbetreibende


Unter elektronischem Marktplatz verstehe ich eine Plattform, die Händlern sozusagen einen Stand anbietet und hierfür Gebühren verlangt.
Es werden also Umsätze einerseits in Form von Verkauf und andererseits in Form von Dienstleitung generiert.

Viele Grüße
River

Edit: Ich finde es übrigens im allgemeinen nicht gut, Foren beim Namen zu nennen, die dies oder das getan haben. Ich gehe davon aus, dass das genannte Forum nicht das eigene ist.

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01.02.2019 10:47
avatar  Gitta
#6 RE: Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?
Gi
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Hallo,

in meinem Forum (Kosmetik selber machen) gibt/gab es seit Beginn an einen Bereich, in dem Mitglieder Kosmetikrohstoffe und Zubehör tauschen konnten. Manches gebrauchte Zubehörteil wurde auch gegen Bezahlung abgegeben. Das fällt eindeutig unter private Handlungen. Als ich damals das Forum übernommen habe, habe ich mich informiert, wie die Rechtslage in solchen Fällen ist. Damit bei Außenstehenden kein falscher Eindruck entsteht, sollte man für diesen Forenbereich spezielle Regeln kommunizieren (z. B. Verbot von gewerblichen Verkäufen).

Um nicht jedem Besucher auf die Nase zu binden, dass es ein Tauschforum (Suche - Biete) gibt, kann man diesen Beireich für Gäste auch unsichtbar machen. Das hat den Vorteil, dass sich Interessenten nicht nur deshalb registrieren - hatte ich auch schon ... erster Beitrag war die Frage: gibt es hier ein Tauschforum ...

Gruß
Gitta
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01.02.2019 10:56 (zuletzt bearbeitet: 01.02.2019 10:56)
avatar  River
#7 RE: Ist ein An- und Verkauf auf Websiten ein elektronischer Marktplatz im Sinne der Umsatzsteuergesetzgebung?
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Eigentlich ist alles privat, wofür man keinen Gewerbeschein braucht. Das kann man sich ganz einfach merken.

Näheres dazu kann man beim Finanzamt oder der IHK erfragen, sofern man keinen Steuerberater oder Anwalt hat.

Ist mir eben noch eingefallen - immerhin bricht bei mir generell der Kaufmann durch, wenn es um Umsatz geht.^^

Viele Grüße
River

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