Verstoss gegen das (c)

15.02.2006 23:13
avatar  Karlo ( Gast )
#1 Verstoss gegen das (c)
Ka
Karlo ( Gast )

Habe den Fall das jemand munter aus meinem Forum Kategorien und Unterkategorien , selbst den Text auf der Hauptseite kopiert hat und in sein eigenes Forum übernommen hat. Steht dazu was in Euren AGbs ? Würde mich mal interessieren? Prints sind vorhanden.


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15.02.2006 23:28
avatar  Jensen
#2 RE: Verstoss gegen das (c)
Je
Mitglied

Meine subjektive Meinung dazu:

Wenn nur die Kategorieneinteilung übernommen wurde kannst du wenig machen. Ich glaube die kann man nicht schützen. Sonst würden alle Webkataloge sich gegenseitig verklagen, weil sie ihre Unterteilung in SPORT, FREIZEIT, INTERNET etc. theoretisch abgekupfert haben könnten.

Wenn aber auch Beiträge kopiert wurden ist das etwas anderes. Auch der Text auf der Startseite "gehört" dir. Die AGBS von Homepagemodules haben damit aber herzlich wenig zu tun. Es ist DEIN Forum - auch wenn Technik und Know-How von HPM zur Verfügung gestellt worden (innerhalb der HPM AGB´s) Kopiert aber jemand Sachen von dir kann man sich nicht auf die HPM AGB´s berufen.

Ich würde wie folgt vorgehen: Schreibe den Webmaster an. Teile ihm mit, das Teile deiner Seite nachweislich kopiert wurden. Bitte ihn alle Duplikate zu entfernen. Das hilft meistens und ist die bessere Variante als mit einem Anwalt zu drohen.

*natürlich keine rechtsberatung - nur meine Meinung*


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15.02.2006 23:41
avatar  Karlo ( Gast )
#3 RE: Verstoss gegen das (c)
Ka
Karlo ( Gast )

Zur Erklärung wir sind ein rein Privates Forum und keiner kann die Einteilung sonst sehen, haben in den Regeln darauf hingewiesen. Manche Anbieter ahnden solche Verstöße mit Verwarnungen bzw. Löschung, deshalb die Frage.Ist ein wenig zu speziell, für einen Anwalt sind mir solche Leute viel zu arm dran.


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16.02.2006 12:24 (zuletzt bearbeitet: 16.02.2006 12:25)
avatar  mirko
#4 RE: Verstoss gegen das (c)
mi
RED
ich denke ebenfalls das kategorien und unterkategorien die schöpfungshöhe fehlt.
für die einordnung als urheberrechtlich geschütztes "werk" ist ein gewisses maß an schöpferischer eigentümlichkeit erforderlich. dies ist wohl nicht gegeben.


mirko.-
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16.02.2006 12:55
avatar  Karlo ( Gast )
#5 RE: Verstoss gegen das (c)
Ka
Karlo ( Gast )

Wie willst Du das beurteilen, sicher ist Themen bezüglich Eigenschöpfung möglich, die Reihenfolge und Bezeichnung ergibt sich nicht von selbst ? Ich finde es ist ein interessantes Thema


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16.02.2006 13:05
avatar  mirko
#6 RE: Verstoss gegen das (c)
mi
RED

Soweit Schriftwerke - also Texte - nicht als literarische Werke einzustufen sind, sondern einem praktischen Gebrauchszweck dienen, werden die Schutzuntergrenzen höher angesetzt. So etwa bei Bedienungsanleitungen, Anwaltsschriftsätzen oder Ausschreibungsunterlagen, die in der Folge mangels ausreichender Schöpfungshöhe in der Regel nicht als schutzfähig eingestuft werden. Mangels schöpferischer Leistung als nicht schutzfähig werden etwa auch Tabellen oder Formulare eingestuft, die sich auf die routinemäßige Wiedergabe von Fakten beschränkten.


mirko.-
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