JMStV

30.11.2010 15:45 (zuletzt bearbeitet: 30.11.2010 15:46)
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#1 JMStV
sp
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Die Neufassung des JMStV sieht vor, dass deutsche Webseiten ab dem 1. Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Dazu müssen die Anbieter ihre Inhalte in mehrere Altersstufen von "ab 0" bis "ab 18 Jahren" einteilen. Dies betrifft auch Blogs, private Webseiten sowie solche von Vereinen, Parteien oder kleinen Firmen. Für Inhalte unter zwölf Jahren ist eine Kennzeichnung zwar freiwillig. Wer nicht kennzeichnet, riskiert aber, dass die Webseite in Schulen, Bibliotheken oder in Familien von Inhaltsfilterprogrammen blockiert wird.

http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/


das unsere politiker völlig realitätsfremd sind ist mir schon länger bekannt.
aber was sie jetzt vorhaben schlägt dem fass den boden aus.

einige blogs und webseiten scheinen in den nächsten tagen schon offline zu gehen, aus angst vor einer neuen abmahnwelle.

meine frage zum thema, wie verhält es sich mit den foren von hpm, wird es diese kennzeichnung auch für die foren geben und wird diese dann zur verfügung gestellt.
oder muss sich jeder forenbetreiber selbst darum kümmern
auf was muss ein admin achten, um zb die altersbeschränkungen einzuhalten?
kann ein beitrag zb schon jugendschutzgefährdent sein, wenn man schmutzige witze weitergibt
selbst wenn das hauptthema des forum ohne altersbeschränkung ist, so hat man ja nicht immer gleich in der hand was die user für beiträge verzapfen.

im moment bin ich etwas konfus und würde mal von ein paar experten ihre meinung dazu hören


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30.11.2010 16:00 (zuletzt bearbeitet: 30.11.2010 16:02)
#2 RE: JMStV
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Administrator

Zitat
meine frage zum thema, wie verhält es sich mit den foren von hpm, wird es diese kennzeichnung auch für die foren geben und wird diese dann zur verfügung gestellt.
oder muss sich jeder forenbetreiber selbst darum kümmern

Eine Kennzeichnung von unserer Seite aus wird zunächst nicht stattfinden, da ausschließlich bei der Verwendung selbst installierter Filtersysteme o.ä. ein Zugriff gegebenenfalls nblockiert werden würde.
Dies würde also ausschließlich Personengruppen unter 18 Jahren betreffen, welche sich entsprechende Filtersysteme installiert haben oder von (entsprechend modern ausgerüsteten) Schulen o.ä. Online gehen.
Wir werden sehen, ob derartige Filtersysteme eine Verbreitung finden. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass dies eine überhaupt wahrnehmbare Auswirkung auf die Besucherzahlen haben wird.

Wenn Ihr Forum unmittelbar von enem Besucherrückgang durch diese Regelung betroffen wäre, so werden wir gemeinsam kurzfristig eine Lösung gegebenenfalls inklusive einer Alterskennzeichnung finden.

Eine Gefahr durch Abmahnungen bestünde nach unserem Verständnis nur, wenn eine falsche Kennzeichnung erfolgt. Bei keiner Kennzeichnung besteht also keine Gefahr.

Eine Aktion durch den jeweiligen Foren-Betreiber ist also nicht nötig.

Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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30.11.2010 16:20
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#3 RE: JMStV
sp
Mitglied

hallo johannes,

vielen dank für die schnelle antwort.

wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich keine kennzeichnung für das forum, wenn ich keine jugendschutzgefährdeten inhalte anbiete?
ein jugendschutzbeauftragter für das impressum wäre dann auch überflüssig.

der besucherrückgang wäre nur zweitrangig.

aber muss man damit rechnen, sich eine abmahnung einzufangen, wenn ein user zb ein video von einem motorradunfall einstellt.
bei einem 2 jährigen kann das ja schon traumtisierend sein, so etwas zu sehen.
aber ohne altersbeschränkung hätte dieser rein theoretisch zugriff auf das forum.

auch wird es für einen admin ohne entsprechende pädagogische ausbildung schwer werden , zu filtern welches posting für welche altersgruppe gefährlich sein könnte.


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30.11.2010 16:42 (zuletzt bearbeitet: 30.11.2010 16:42)
#4 RE: JMStV
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Administrator

Zitat
aber ohne altersbeschränkung hätte dieser rein theoretisch zugriff auf das forum.

Nein - Ohne Kennzeichnung hätte ein Minderjähriger (mit aktivierter Filtersoftware) keinen Zugriff.

Lediglich wenn die Foren bewusst als "ohne altersbeschränkung" gekennzeichnet werden würden und diese Kennzeichnung falsch ist, besteht verständlicherweise auch ein Risiko aufgrund der falschen Kennzeichnung.

Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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07.12.2010 14:35 (zuletzt bearbeitet: 07.12.2010 14:35)
#5 RE: JMStV
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Hallo! Wie steht es denn mit dem durch das JMStV gefordertem "Jugendschutzbeauftragten"?

Aus dem Fazit des oben zitiertem Artikels:

"Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen."

Das koennte ja mal wieder den armen Abmahnanwaelten Spass bereiten...

Gruss, Martin


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07.12.2010 14:40
#6 RE: JMStV
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Stimmt - gute Frage...

****************************************************
Bitte nicht anchatten - der Chat ist bei mir ausgeblendet und ich sehe eure Nachrichten teilweise erst 20 Minuten später. Schreibt lieber eine PN.
Bitte außerdem nicht in Themen taggen, in denen ich eh aktiv bin. Ich habe alle Themen, an denen ich mitdiskutiere, aboniert und kriege mit, wenn ihr was schreibt. Danke!

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07.12.2010 14:45 (zuletzt bearbeitet: 07.12.2010 14:47)
#7 RE: JMStV
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In unserer internen Diskussion kam gerade auf, dass so ein Beauftragter wohl NUR noetig ist, WENN jugendgefaehrdende Inhalte angeboten werden. Also alles, was Spass macht... Scherz beiseite:

Zitat von http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/3/

Frage 14: Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?

Wie bisher müssen gewerbliche Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten und Suchmaschinen entweder einen Jugendschutzbeauftragten bestellen oder sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen (§ 7 JMStV-E).

Problematisch ist hier bereits die Frage der Gewerblichkeit, die im Prinzip auch bei Schaltung von Bannern vorliegen kann. Wer also eine Seite betreibt, auf der er z.B. Aufnahmen aus dem Krieg veröffentlicht oder Soft-Erotik bietet und sich mit Bannern finanziert, der muss einen Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Ein Jugendschutzbeauftragter muss die nötige juristische, technische und medienpädagogische Sachkenntnis haben, weisungsunabhängig sein, schnell erreichbar, und bei Planung und Gestaltung von Angeboten vom Anbieter beratend zu Hilfe gezogen werden.



Also sauber bleiben...

Gruss, Martin


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07.12.2010 14:48 (zuletzt bearbeitet: 07.12.2010 14:53)
#8 RE: JMStV
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Das Gesetz wird sich in Bezug zur Notwendigkeit eines Jugendschutzbeauftragten (nur bei "kommerziellen" Anbietern, welche jugendgefährdende Inhalte enthalten) nicht ändern.
Es ist lediglich eine Änderung vorgesehen, dass der Jugendschutzbeauftragte (wenn vorhanden) auch im Impressum genannt wird.

Nachtrag:
Etwas mehr Ruhe würde der aktuellen Diskussion sicherlich helfen. Zumal bis dato ja noch nicht einmal feststeht, wie eine solche "Kennzeichnung" überhaupt auszusehen hat
Es war sicherlich auch eine gelungene Marketing-Kampagne, wenn ein Blog meinte es müsse aufgrund des JMStV schließen und deswegen letztlich von der Presse genannt und verlinkt wurde und sicher auch 2011 dennoch weiter machen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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16.12.2010 11:50
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#9 RE: JMStV
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MLA
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Mehrheit gegen neuen Staatsvertrag

Rot-Grün in NRW wird nun auch gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stimmen. Damit steht die Neuregelung vor dem Aus. Die CDU hatte zuvor angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen, obwohl sie es mit ausgehandelt hatte.
http://www.wdr.de/themen/computer/intern...nstyle=computer

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