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#1

Schreiben vom Anwalt

in Fragen und Antworten 30.01.2012 08:59
von Ines Dancsó • User | 9 Beiträge

Ich bin Admin von unserem Forum und habe am 27.1.2012 ein Schreiben vom Anwalt bekommen in dem er verlangt von 2 Usern die vollständigen Namen und Anschrift mitzuteilen. Die Behauptungen in seinem Schreiben sind falsch.
Meine Fragen.

Muss ich generell Namen preisgeben?

Beide User waren schon vor diesem Schreiben gelöscht, so dass ich gar keine Daten mehr habe.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen.

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#2

RE: Schreiben vom Anwalt

in Fragen und Antworten 30.01.2012 09:15
von JohannesAdministrator | 9.376 Beiträge

Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten. Dafür gibt es auch passende Online-Angebote wie z.B. "frag einen anwalt" etc..

Grundsätzlich müssen Sie natürlich das Bundesdatenschutzgesetz beachten Die Herausgabe persönlicher Daten ist damit nicht gestattet. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel die Auskunft gegenüber Ermittlungsbehörden. Auch im Bereich der Urheberrechte kann es Ausnahmen geben - hier berät Sie ein passender Anwalt in Ihrem speziellen Fall.

Reagieren sollten Sie in jedem Fall auf das Schreiben vom Anwalt und notfalls die falschen Behauptungen widerlegen, ie längst stattgefundene Löschung der Mitglieder mitteilen, sowie Ihre Position als Foren-Betreiber und nicht Urheber eventueller angemahnter Inhalte verdeutlichen.


Mit freundlichen Grüßen,
Joh. Voß


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