1. Fallgruppe: keine Impressumspflicht
Wie sich aus § 55 I RStV ergibt trifft einen Anbieter keine Impressumspflicht, d.h. er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn das Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Die Gesetzesbegründung zum RStV sagt hierzu: "Nicht kennzeichnungspflichtig sind demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgeht. Dies betrifft etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren, aber auch den gelegentlichen privaten wirtschaftlichen Geschäftsverkehr, etwa bei der Veräußerung von Waren, unmittelbar durch den privaten Anbieter oder aber über dritte Plattformen. In diesen Fällen ist entweder durch die persönliche Bekanntschaft zwischen Anbieter und Nutzer oder aber über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass entweder die Privatsphäre in diesen Fällen nicht mehr geschützt wäre oder aber die Kommunikation unterbliebe."
Webseiten werden hier nicht ausdrücklich angeführt. Diese richten sich in der Regel an die Allgemeinheit und sind über Suchmaschinen für jedermann theoretisch auffindbar sind. Auf eine großzügige Auslegung der Ausnahme sollte ein Webmaster hier besser nicht vertrauen. In Betracht kommt die Ausnahme nach meiner Ansicht nur dann, wenn:
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Inhalte passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird,
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Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert, betroffen sind (schon Schilderungen, die negative Erfahrungen mit Unternehmen berichten, könnten schädlich sein; diese könnten ggf. Interesse an der Identität haben, wenn sie gegen aus ihrer Sicht unberechtigter Kritik vorgehen wollen)
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evtl., wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.
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Es spielt also schon eine Rolle, ob es sich um ein geschlossenes Forum handelt und ja, ich betreibe u.a. ein Forum, auf das nur Bekannte und Verwandte zugriff haben.